Die Schweizerische Gesellschaft für Anästhesie und Reanimation (SGAR) hat zusammen mit etablierten Akkreditierungsorganisationen für ambulante Anästhesien, nachfolgende Richtlinien erlassen:

Ihre Infrastruktur
ausreichend Platz für den Eingriff; ca. 2 m2, bevorzugt am Kopf der Patient*innen, bei Zahnpraxen fussseitig separater Raum mit Liegemöglichkeit als Aufwachzimmer zur postoperativen Überwachung; nicht zwingend notwendig, wenn Patient*in bequem liegt (zahnärztlicher Behandlungsstuhl) und das Behandlungszimmer entsprechend lang reserviert ist problemloser Zugang zum Eingriffsraum und zum Überwachungszimmer für eventuell liegenden Transport der Patient*innen Notstrom (z.B. Akkus der Geräte); unsere Geräte verfügen alle über einen Akku Feuerlöscher

Unser transportables Anästhesie-Equipment
Ein kompletter Anästhesie-Arbeitsplatz wird in der Regel von uns mitgebracht und entspricht den aktuellen Guidelines der SGAR. Unter anderem:
Cardiopulmonales Monitoring (EKG, SpO2, RR, etCO2, Temp.) Beatmungsgerät, inkl. Kreisteil sowie mobilem Sauerstoff / AIR​ Absaugeinheit Notfallequipment (Defibrillator, Medikamente, etc.) Es ist uns wichtig, laufend unsere Angebote und Vorgehensweisen im ambulanten Bereich zu überprüfen und anzupassen. Dabei berücksichtigen wir Ihre individuellen Voraussetzungen unter den geltenden Vorgaben der SGAR (OBA = Office Based Anaesthesia) und unseren Qualitätsanforderungen.

Wir bringen unseren eigenen Sauerstoffflaschen mit. Wenn Sie eine kleine zentrale Versorgungseinheit haben, können wir auch diese benutzen. Grundsätzlich sind wir aber material- und personaltechnisch absolut autonom.

Das ist abhängig von unseren Buchungen. Es gibt Einsätze, die können wir unter Umständen in der gleichen Woche einplanen. In der Regel ist es von Vorteil, so früh wie möglich im Voraus den Termin zu vereinbaren. Es geht darum, auch gerade ältere Patient*innen präoperativ abzuklären, um diese für den geplanten Eingriff aus anästhesiologischer Sicht freigeben zu können. Gegebenenfalls ist es notwendig mit der hausärztlichen Praxis weitere präoperative Abklärungen vorzunehmen.

Für Selbstzahler haben wir eine zeitabhängige Kostentabelle, die wir Ihnen gerne bei einem Erstgespräch vorstellen werden. Die Leistungen werden nach Tarmed abgerechnet.

Wir betreuen die Patient*innen bis alle Austrittskriterien gemäss SGAR-Richtlinien erfüllt sind und die Patient*innen durch das Praxisteam betreut werden können. Wir bleiben für Sie telefonisch erreichbar.

Wir bleiben in den ersten 24 Stunden nach dem Eingriff für Sie und die Patient*innen erreichbar, vor allem im Zusammenhang mit postoperativen Problemen, die der anästhesiologischen Dienstleistung zugrunde liegen.

In der Regel nur ASA 3 Patient*innen und dies in Abhängigkeit von möglichen Komorbiditäten. Wir besprechen Grenzfälle mit Ihnen und den Patient*innen im Vorfeld.

Grundsätzlich führen wir sowohl Regional- als auch Allgemeinanästhesien durch. Wir setzen bei Allgemeinanästhesien auf TIVA (total-intravenöse Anästhesie) und benutzen keine Inhalations-Anästhetika im ambulanten / mobilen Bereich. Sedoanalgesien mit einem sogenannten Stand-by durch unsere Teams sind bei Bedarf auch möglich

Ja. Bei einem Normalgewicht ab 15 kg-ab 3 Jahre

Die Schweizerische Gesellschaft für Anästhesie und Reanimation (SGAR) hat zusammen mit etablierten Akkreditierungsorganisationen für ambulante Anästhesien, nachfolgende Richtlinien erlassen:

Ihre Infrastruktur
ausreichend Platz für den Eingriff; ca. 2 m2, bevorzugt am Kopf der Patient*innen, bei Zahnpraxen fussseitig separater Raum mit Liegemöglichkeit als Aufwachzimmer zur postoperativen Überwachung; nicht zwingend notwendig, wenn Patient*in bequem liegt (zahnärztlicher Behandlungsstuhl) und das Behandlungszimmer entsprechend lang reserviert ist problemloser Zugang zum Eingriffsraum und zum Überwachungszimmer für eventuell liegenden Transport der Patient*innen Notstrom (z.B. Akkus der Geräte); unsere Geräte verfügen alle über einen Akku Feuerlöscher

Unser transportables Anästhesie-Equipment
Ein kompletter Anästhesie-Arbeitsplatz wird in der Regel von uns mitgebracht und entspricht den aktuellen Guidelines der SGAR. Unter anderem:
Cardiopulmonales Monitoring (EKG, SpO2, RR, etCO2, Temp.) Beatmungsgerät, inkl. Kreisteil sowie mobilem Sauerstoff / AIR​ Absaugeinheit Notfallequipment (Defibrillator, Medikamente, etc.) Es ist uns wichtig, laufend unsere Angebote und Vorgehensweisen im ambulanten Bereich zu überprüfen und anzupassen. Dabei berücksichtigen wir Ihre individuellen Voraussetzungen unter den geltenden Vorgaben der SGAR (OBA = Office Based Anaesthesia) und unseren Qualitätsanforderungen.

Wir bringen unseren eigenen Sauerstoffflaschen mit. Wenn Sie eine kleine zentrale Versorgungseinheit haben, können wir auch diese benutzen. Grundsätzlich sind wir aber material- und personaltechnisch absolut autonom.

Das ist abhängig von unseren Buchungen. Es gibt Einsätze, die können wir unter Umständen in der gleichen Woche einplanen. In der Regel ist es von Vorteil, so früh wie möglich im Voraus den Termin zu vereinbaren. Es geht darum, auch gerade ältere Patient*innen präoperativ abzuklären, um diese für den geplanten Eingriff aus anästhesiologischer Sicht freigeben zu können. Gegebenenfalls ist es notwendig mit der hausärztlichen Praxis weitere präoperative Abklärungen vorzunehmen.

Für Selbstzahler haben wir eine zeitabhängige Kostentabelle, die wir Ihnen gerne bei einem Erstgespräch vorstellen werden. Die Leistungen werden nach Tarmed abgerechnet.

Wir betreuen die Patient*innen bis alle Austrittskriterien gemäss SGAR-Richtlinien erfüllt sind und die Patient*innen durch das Praxisteam betreut werden können. Wir bleiben für Sie telefonisch erreichbar.

Wir bleiben in den ersten 24 Stunden nach dem Eingriff für Sie und die Patient*innen erreichbar, vor allem im Zusammenhang mit postoperativen Problemen, die der anästhesiologischen Dienstleistung zugrunde liegen.

In der Regel nur ASA 3 Patient*innen und dies in Abhängigkeit von möglichen Komorbiditäten. Wir besprechen Grenzfälle mit Ihnen und den Patient*innen im Vorfeld.

Grundsätzlich führen wir sowohl Regional- als auch Allgemeinanästhesien durch. Wir setzen bei Allgemeinanästhesien auf TIVA (total-intravenöse Anästhesie) und benutzen keine Inhalations-Anästhetika im ambulanten / mobilen Bereich. Sedoanalgesien mit einem sogenannten Stand-by durch unsere Teams sind bei Bedarf auch möglich

Ja. Bei einem Normalgewicht ab 15 kg-ab 3 Jahre