Die Schweizerische Gesellschaft für Anästhesie und Reanimation
(SGAR) hat zusammen mit etablierten Akkreditierungsorganisationen
für ambulante Anästhesien, nachfolgende Richtlinien erlassen:
Ihre Infrastruktur
ausreichend Platz für den Eingriff; ca. 2 m2, bevorzugt am Kopf der
Patient*innen, bei Zahnpraxen fussseitig
separater Raum mit Liegemöglichkeit als Aufwachzimmer zur
postoperativen Überwachung; nicht zwingend notwendig, wenn
Patient*in bequem liegt (zahnärztlicher Behandlungsstuhl) und das
Behandlungszimmer entsprechend lang reserviert ist problemloser Zugang zum Eingriffsraum und zum
Überwachungszimmer für eventuell liegenden Transport der
Patient*innen
Notstrom (z.B. Akkus der Geräte); unsere Geräte verfügen alle über einen Akku
Feuerlöscher
Unser transportables Anästhesie-Equipment
Ein kompletter Anästhesie-Arbeitsplatz wird in der Regel von uns
mitgebracht und entspricht den aktuellen Guidelines der SGAR.
Unter anderem:
Cardiopulmonales Monitoring (EKG, SpO2, RR, etCO2, Temp.)
Beatmungsgerät, inkl. Kreisteil sowie mobilem Sauerstoff / AIR
Absaugeinheit
Notfallequipment (Defibrillator, Medikamente, etc.)
Es ist uns wichtig, laufend unsere Angebote und Vorgehensweisen im
ambulanten Bereich zu überprüfen und anzupassen. Dabei
berücksichtigen wir Ihre individuellen Voraussetzungen unter den
geltenden Vorgaben der SGAR (OBA = Office Based Anaesthesia) und
unseren Qualitätsanforderungen.
Wir bringen unseren eigenen Sauerstoffflaschen mit. Wenn Sie eine kleine zentrale Versorgungseinheit haben, können wir auch diese benutzen. Grundsätzlich sind wir aber material- und personaltechnisch absolut autonom.
Das ist abhängig von unseren Buchungen. Es gibt Einsätze, die können wir unter Umständen in der gleichen Woche einplanen. In der Regel ist es von Vorteil, so früh wie möglich im Voraus den Termin zu vereinbaren. Es geht darum, auch gerade ältere Patient*innen präoperativ abzuklären, um diese für den geplanten Eingriff aus anästhesiologischer Sicht freigeben zu können. Gegebenenfalls ist es notwendig mit der hausärztlichen Praxis weitere präoperative Abklärungen vorzunehmen.
Für Selbstzahler haben wir eine zeitabhängige Kostentabelle, die wir Ihnen gerne bei einem Erstgespräch vorstellen werden. Die Leistungen werden nach Tarmed abgerechnet.
Wir betreuen die Patient*innen bis alle Austrittskriterien gemäss SGAR-Richtlinien erfüllt sind und die Patient*innen durch das Praxisteam betreut werden können. Wir bleiben für Sie telefonisch erreichbar.
Wir bleiben in den ersten 24 Stunden nach dem Eingriff für Sie und die Patient*innen erreichbar, vor allem im Zusammenhang mit postoperativen Problemen, die der anästhesiologischen Dienstleistung zugrunde liegen.
In der Regel nur ASA 3 Patient*innen und dies in Abhängigkeit von möglichen Komorbiditäten. Wir besprechen Grenzfälle mit Ihnen und den Patient*innen im Vorfeld.
Grundsätzlich führen wir sowohl Regional- als auch Allgemeinanästhesien durch. Wir setzen bei Allgemeinanästhesien auf TIVA (total-intravenöse Anästhesie) und benutzen keine Inhalations-Anästhetika im ambulanten / mobilen Bereich. Sedoanalgesien mit einem sogenannten Stand-by durch unsere Teams sind bei Bedarf auch möglich
Ja. Bei einem Normalgewicht ab 15 kg-ab 3 Jahre
Die Schweizerische Gesellschaft für Anästhesie und Reanimation
(SGAR) hat zusammen mit etablierten Akkreditierungsorganisationen
für ambulante Anästhesien, nachfolgende Richtlinien erlassen:
Ihre Infrastruktur
ausreichend Platz für den Eingriff; ca. 2 m2, bevorzugt am Kopf der
Patient*innen, bei Zahnpraxen fussseitig
separater Raum mit Liegemöglichkeit als Aufwachzimmer zur
postoperativen Überwachung; nicht zwingend notwendig, wenn
Patient*in bequem liegt (zahnärztlicher Behandlungsstuhl) und das
Behandlungszimmer entsprechend lang reserviert ist problemloser Zugang zum Eingriffsraum und zum
Überwachungszimmer für eventuell liegenden Transport der
Patient*innen
Notstrom (z.B. Akkus der Geräte); unsere Geräte verfügen alle über einen Akku
Feuerlöscher
Unser transportables Anästhesie-Equipment
Ein kompletter Anästhesie-Arbeitsplatz wird in der Regel von uns
mitgebracht und entspricht den aktuellen Guidelines der SGAR.
Unter anderem:
Cardiopulmonales Monitoring (EKG, SpO2, RR, etCO2, Temp.)
Beatmungsgerät, inkl. Kreisteil sowie mobilem Sauerstoff / AIR
Absaugeinheit
Notfallequipment (Defibrillator, Medikamente, etc.)
Es ist uns wichtig, laufend unsere Angebote und Vorgehensweisen im
ambulanten Bereich zu überprüfen und anzupassen. Dabei
berücksichtigen wir Ihre individuellen Voraussetzungen unter den
geltenden Vorgaben der SGAR (OBA = Office Based Anaesthesia) und
unseren Qualitätsanforderungen.
Wir bringen unseren eigenen Sauerstoffflaschen mit. Wenn Sie eine kleine zentrale Versorgungseinheit haben, können wir auch diese benutzen. Grundsätzlich sind wir aber material- und personaltechnisch absolut autonom.
Das ist abhängig von unseren Buchungen. Es gibt Einsätze, die können wir unter Umständen in der gleichen Woche einplanen. In der Regel ist es von Vorteil, so früh wie möglich im Voraus den Termin zu vereinbaren. Es geht darum, auch gerade ältere Patient*innen präoperativ abzuklären, um diese für den geplanten Eingriff aus anästhesiologischer Sicht freigeben zu können. Gegebenenfalls ist es notwendig mit der hausärztlichen Praxis weitere präoperative Abklärungen vorzunehmen.
Für Selbstzahler haben wir eine zeitabhängige Kostentabelle, die wir Ihnen gerne bei einem Erstgespräch vorstellen werden. Die Leistungen werden nach Tarmed abgerechnet.
Wir betreuen die Patient*innen bis alle Austrittskriterien gemäss SGAR-Richtlinien erfüllt sind und die Patient*innen durch das Praxisteam betreut werden können. Wir bleiben für Sie telefonisch erreichbar.
Wir bleiben in den ersten 24 Stunden nach dem Eingriff für Sie und die Patient*innen erreichbar, vor allem im Zusammenhang mit postoperativen Problemen, die der anästhesiologischen Dienstleistung zugrunde liegen.
In der Regel nur ASA 3 Patient*innen und dies in Abhängigkeit von möglichen Komorbiditäten. Wir besprechen Grenzfälle mit Ihnen und den Patient*innen im Vorfeld.
Grundsätzlich führen wir sowohl Regional- als auch Allgemeinanästhesien durch. Wir setzen bei Allgemeinanästhesien auf TIVA (total-intravenöse Anästhesie) und benutzen keine Inhalations-Anästhetika im ambulanten / mobilen Bereich. Sedoanalgesien mit einem sogenannten Stand-by durch unsere Teams sind bei Bedarf auch möglich
Ja. Bei einem Normalgewicht ab 15 kg-ab 3 Jahre